Theoretische und praktische Sachkundprüfung für Hundehalter
Seit dem 1. Juli 2013 müssen Hundehalter*innen ihre Sachkunde nachweisen können. Hundehalter*innen, die sich nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen den Nachweis der Sachkunde über eine theoretische und praktische Prüfung erbringen.
Wer nach dem 1. Juli 2011 die Hundehaltung aufgenommen hat, gilt nur als sachkundig, wenn er bereits in den letzten zehn Jahren zuvor über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat. Als Nachweis darüber kann z. B. der Beleg über die Bezahlung der Hundesteuer dienen.
Die theoretische Prüfung ist vor Aufnahme der Hundehaltung, die praktische Prüfung innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abzulegen. Gern könnt Ihr aber auch beide Prüfungen in kürzeren Abständen ablegen.
Im Verlauf der praktischen Prüfung soll unter anderem nachgewiesen werden, dass der Halter den Hund einschätzen kann, gefährliche Situationen erkennt und in der Lage ist, etwaigen Gefahren vorzubeugen. Der Halter muss den Hund so kontrollieren, dass von diesem keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
Termine & Preise findet Ihr im Kurskalender.
Bei Fragen ruft mich gern an,
0176 – 20387250.
Ich freue mich auf Euch.